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Einspruchsverfahren

"Gesetze können nur abstrakt gefasst sein. Wenn sie auf einen konkreten Sachverhalt angewandt werden, müssen sie ausgelegt werden. Dabei irren sich Finanzbeamte und Richter." – diese Aussage stammt nicht von irgend jemandem, sondern von den Richtern des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in ihrem Urteil vom 06.10.1970 (Az.: II 316-320/67).

Und Recht haben sie. Deshalb kommt man gelegentlich nicht umhin, nach einer falschen Steuerfestsetzung im Rechtsbehelfsverfahren seine Interessen durchzusetzen. Und dabei können Sie sich auf unsere tatkräftige Unterstützung verlassen.