Erbrecht
Unsere steuerliche Qualifikation kommt Ihnen auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zugute.
Wir konzipieren Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge und lösen Fragen der Unternehmensnachfolge.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung in erbrechtlichen Gerichtsverfahren. Die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sind einige Schwerpunkte.

