Arbeitsrecht
Unsere Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht bezieht sich insbesondere auf Gestaltung und rechtliche Überprüfung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, vor allem bei Beendigung von Anstellungsverhältnissen.
Stets beachten wir dabei die entscheidenden Aspekte des Sozial- und Steuerrechts.
Auch bei Fragen im Umgang mit Betriebsräten unterstützen und vertreten wir Arbeitgeber. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.

